Update 17. April 2020 – Unterstützung für Aargauer Unternehmen MASSNAHMEN GEGEN DIE CORONA-KRISE
Liebe WRZ-Mitglieder,
Liebe Gäste
Der Bundesrat und die Kantone haben in den letzten Tagen vielfältige Massnahmen zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise beschlossen. Der Bedarf an Informationen ist bei den Unternehmern zurzeit besonders gross, das Angebot auf den Webseiten der Verwaltungen kompliziert.
Der Verband Wirtschaft Region Zofingen WRZ und die Wirtschaftsförderung Oftringen Rothrist Zofingen wollen Ihnen daher eine Orientierungshilfe bieten. Auf der Webseite der Wirtschaftsförderung
informieren wir Sie gezielt über alle Massnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, die zur Unterstützung von Schweizer Unternehmen beschlossen wurden. Diese Informationen werden regelmässig aktualisiert.
Haben Sie Fragen oder können wir Ihnen behilflich sein, dann kontaktieren Sie uns unter info@wf-oftringen-zofingen.ch oder Telefon 062 922 66 00. Wir rufen Sie kurzfristig zurück.
Peter Gehler Andreas C. Brändle
Präsident WRZ Wirtschaftsförderer
LIQUIDITÄTSHILFEN FÜR UNTERNEHMEN
- CoVid-Überbrückungskredite
- Zahlungsaufschub für Sozialversicherungs-Beiträge
- Verlängerte Zahlungsfristen für Bundes-Abgaben
- Temporärer Betreibungsstopp
AUSWEITUNG / VEREINFACHUNG KURZARBEIT
- Kurzarbeit auch für befristete und temporäre Angestellte
- Kurzarbeit auch für arbeitgeberähnliche Angestellte
- Aufhebung der Karenzfrist und der Frist für Voranmeldung
- Kein Überstunden-Abbau vor der Kurzarbeit
ENTSCHÄDIGUNG FÜR SELBSTÄNDIGE
Selbständig Erwerbende, aber auch freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die wegen behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus Erwerbsausfälle erleiden, werden entschädigt.
AARGAU: 3-TEILIGES HILFSPAKET
- Sofortzahlung an kleine Unternehmen
- Erweiterte Kreditausfallgarantien
- Zusätzliche Unterstützung für Härtefälle
AARGAU: STEUERLICHE ENTLASTUNGS-MASSNAHMEN
- Fristverlängerung zum Einreichen der Steuererklärung 2019
- Keine Verzugszinsen bei verspäteter Steuerzahlung
- Mahn- und Betreibungsstopp für Steuerforderungen bis 30. Juni
ZOFINGEN ENTLASTET GEWERBETREIBENDE
- Stundung /Mietreduktion für städtische Mieter
- Abgabenfreie Nutzung von öffentlichen Altstadtflächen
- Verkürzung der Zahlungsfristen durch die Stadt
ALLE DETAILS UND WEITERE LINKS AUF DER WEBSEITE DER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG OFTRINGEN ZOFINGEN ROTHRIST