Update 17. April 2020 – Unterstützung für Aargauer Unternehmen MASSNAHMEN GEGEN DIE CORONA-KRISE

Liebe WRZ-Mitglieder,
Liebe Gäste

Der Bundesrat und die Kantone haben in den letzten Tagen vielfältige Massnahmen zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise beschlossen. Der Bedarf an Informationen ist bei den Unternehmern zurzeit besonders gross, das Angebot auf den Webseiten der Verwaltungen kompliziert.

Der Verband Wirtschaft Region Zofingen WRZ und die Wirtschaftsförderung Oftringen Rothrist Zofingen wollen Ihnen daher eine Orientierungshilfe bieten. Auf der Webseite der Wirtschaftsförderung

 www.wf-oftringen-zofingen.ch

informieren wir  Sie gezielt über alle Massnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, die zur Unterstützung von Schweizer Unternehmen beschlossen wurden. Diese Informationen werden regelmässig aktualisiert.

Haben Sie Fragen oder können wir Ihnen behilflich sein, dann kontaktieren Sie uns unter info@wf-oftringen-zofingen.ch oder Telefon 062 922 66 00. Wir rufen Sie kurzfristig zurück.

Peter Gehler                 Andreas C. Brändle
Präsident WRZ             Wirtschaftsförderer


LIQUIDITÄTSHILFEN FÜR UNTERNEHMEN

  • CoVid-Überbrückungskredite
  • Zahlungsaufschub für Sozialversicherungs-Beiträge
  • Verlängerte Zahlungsfristen für Bundes-Abgaben
  • Temporärer Betreibungsstopp

MEHR DAZU

AUSWEITUNG / VEREINFACHUNG KURZARBEIT

  • Kurzarbeit auch für befristete und temporäre Angestellte
  • Kurzarbeit auch für arbeitgeberähnliche Angestellte
  • Aufhebung der Karenzfrist und der Frist für Voranmeldung
  • Kein Überstunden-Abbau vor der Kurzarbeit

MEHR DAZU

ENTSCHÄDIGUNG FÜR SELBSTÄNDIGE

Selbständig Erwerbende, aber auch freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die wegen behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus Erwerbsausfälle erleiden, werden entschädigt.

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AARGAU: 3-TEILIGES HILFSPAKET

  • Sofortzahlung an kleine Unternehmen
  • Erweiterte Kreditausfallgarantien
  • Zusätzliche Unterstützung für Härtefälle

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AARGAU: STEUERLICHE ENTLASTUNGS-MASSNAHMEN

  • Fristverlängerung zum Einreichen der Steuererklärung 2019
  • Keine Verzugszinsen bei verspäteter Steuerzahlung
  • Mahn- und Betreibungsstopp für Steuerforderungen bis 30. Juni

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ZOFINGEN ENTLASTET GEWERBETREIBENDE

  • Stundung /Mietreduktion für städtische Mieter
  • Abgabenfreie Nutzung von öffentlichen Altstadtflächen
  • Verkürzung der Zahlungsfristen durch die Stadt

MEHR DAZU

ALLE DETAILS UND WEITERE LINKS AUF DER WEBSEITE DER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG OFTRINGEN ZOFINGEN ROTHRIST

www.wf-oftringen-zofingen.ch

2021-01-20T14:05:19+00:0002.04.2020|
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